- Die Skiabteilung verfügt über einen Sportgerätepool, um allen Mitgliedern, die über keine eigenen Ski verfügen, den Zugang zum Skisport in allen Varianten zu ermöglichen. Der Skigerätepool war ursprünglich nur für Kinder gedacht, konnte aber im Lauf der Zeit um Material für Erwachsene erweitert werden. Die Nutzung ist ausschließlich den Mitgliedern vorbehalten. Die Ausleihbedingungen können der hinterlegten pdf-Datei entnommen werden.
- Um gemeinsam mit unseren Sehbehinderten Radtouren unternehmen zu können, stehen zwei Tandemräder zur Verfügung.
Ausleihmodus
Alpinski-, Touren-, Langlauf- und Snowboardausrüstungen
- Allgemeines:
Die Ausrüstungen stehen ausschließlich den Vereinsmitgliedern zur Verfügung. „Privatisierungen“ führen zum Verlust des Rechts auf Ausleihe.
- Das Skigerät wird mit geschliffenen Kanten, ordentlichem Belag und gewaxt ausgeliehen und nur in diesem Zustand wieder zurückgenommen.
- Ausleihdauer:
Die Ausrüstungen werden gegen eine Spende für einen festen Zeitraum (in der Regel für eine Fahrt oder einen Ferientermin), der auf einer Karteikarte notiert wird, ausgeliehen. Werden sie nicht vereinbarungsgemäß zurückgegeben, wird eine weitere Spende als Säumnisentschädigung erwartet
- Rückgabe:
Die Nutzer sorgen vor der Rückgabe für den Skiservice. Die Ausrüstungen sind pfleglich zu behandeln, die Schnallen der Schuhe zu schließen, damit die Schuhe in Form und wasserdicht bleiben.
- Haftung:
Ausleiher haften für die geliehenen Sachen, defekte oder verloren gegangene Ausrüstung muss ersetzt werden. Ansprechpartner für den Skipool können über den Vorstand erfragt werden.
Stand: März 2016