Marburg SF BLAU-GELB Jetzt Mitglied werden Skiabteilung Jetzt Mitglied werden

Vereinsfahrten im Winter

Angebotene Fahrten sowie allgemeine Hinweise zu den Fahrten / Bedingungen

Bitte unsere Fahrtbedingungen beachten!

  • Für die Fahrten der Skiabteilung gelten diese Hinweise zu den Fahrten und zum Versicherungsschutz.
    Zu beachten ist, dass die Fahrten der Skiabteilung im SF Blau-Gelb Marburg den Mitgliedern vorbehalten sind. Eingeschränkt gilt dies auch für die Übungsleiterfortbildung.
  • Wir empfehlen dringend, auf ausreichenden Versicherungsschutz zu achten. 
  • Allgemeines:
    Die Fahrten der Skiabteilung im SF Blau-Gelb Marburg sind den Mitgliedern vorbehalten. Eingeschränkt gilt dies auch für die Übungsleiterfortbildung.
  • Anmeldung:
    Für die Anmeldung zu einer Fahrt ist das Anmeldeformular zu verwenden und der Fahrtleitung zu übersenden.
  • Anzahlung: Mit der Anmeldung ist gleichzeitig eine Anzahlung in Höhe von mindestens 100 € zu leisten (nur damit ist die Anmeldung gültig).
  • Minderjährige:
    Für unbegleitete Minderjährige ist der Fahrtleitung neben der Einverständniserklärung der / des Erziehungsberechtigten für die Teilnahme Minderjähriger an Vereinsaktivitäten zusätzlich eine Vollmacht (gesondertes Vereinsformular) vorzulegen.
  • Rücktritt:
    Bei Rücktritt später als 4 Wochen vor Fahrtbeginn wird die Anzahlung als Unkostenbeitrag einbehalten. Entstandene Buchungsausfallkosten werden in Rechnung gestellt.
  • Fristen:
    Angegebene Fristen sind wegen der Buchungsverpflichtungen unbedingt zu beachten und einzuhalten!
  • Versicherungen (persönlich):
    Allen Fahrtteilnehmern(innen) wird empfohlen, eine Skiversicherung beim DSV, ADAC usw. (mit Haftpflicht- und Bergungskosten-Abdeckung)  abzuschließen und darüber hinaus den Auslands-Krankenversicherungsschutz mit ihrer Krankenkasse abzuklären bzw. eine entsprechende  Zusatzversicherung abzuschließen.
  • Fahrtabsicherung:
    Vereinsaktivitäten sind nur in geringem Umfangüber den Landessportbund Hessen abgesichert. Für die Fahrten schließt der Verein nach den gesetzlichen  Bestimmungen eine Insolvenzabsicherung – Kautionsversicherung ab.
  • Mehrkosten:
    Für sehbehinderte und blinde Skifahrer/innen entstehen behinderungsbedingt beim Skisport Mehrkosten durch die notwendige Skilehrerbetreuung. Schüler und Auszubildende (weibliche Form eingeschlossen) können mit der Anmeldung spätestens bis Ende Oktober einen Antrag auf Übernahme der Zusatzkosten beim Vorstand stellen.

Stand: März 2016

  • Die Skiabteilung verfügt über einen Sportgerätepool, um allen Mitgliedern, die über keine eigenen Ski verfügen, den Zugang zum Skisport in allen Varianten zu ermöglichen. Der Skigerätepool war ursprünglich nur für Kinder gedacht, konnte aber im Lauf der Zeit um Material für Erwachsene erweitert werden. Die Nutzung ist ausschließlich den Mitgliedern vorbehalten. Die Ausleihbedingungen können der hinterlegten pdf-Datei entnommen werden.
  • Um gemeinsam mit unseren Sehbehinderten Radtouren unternehmen zu können, stehen zwei Tandemräder zur Verfügung.

Ausleihmodus
Alpinski-, Touren-, Langlauf- und Snowboardausrüstungen

  • Allgemeines:
    Die Ausrüstungen stehen ausschließlich den Vereinsmitgliedern zur Verfügung. „Privatisierungen“ führen zum Verlust des Rechts auf Ausleihe.
  • Das Skigerät wird mit geschliffenen Kanten, ordentlichem Belag und gewaxt ausgeliehen und nur in diesem Zustand wieder zurückgenommen.
  • Ausleihdauer:
    Die Ausrüstungen werden gegen eine Spende für einen festen Zeitraum (in der Regel für eine Fahrt oder einen Ferientermin), der auf einer Karteikarte  notiert wird, ausgeliehen. Werden sie nicht vereinbarungsgemäß zurückgegeben, wird eine weitere Spende als Säumnisentschädigung erwartet
  • Rückgabe:
    Die Nutzer sorgen vor der Rückgabe für den Skiservice. Die Ausrüstungen sind pfleglich zu behandeln, die Schnallen der Schuhe zu schließen, damit die Schuhe in Form und wasserdicht bleiben.
  • Haftung:
    Ausleiher haften für die geliehenen Sachen, defekte oder verloren gegangene Ausrüstung muss ersetzt werden. Ansprechpartner für den Skipool können über den Vorstand erfragt werden.

Stand: März 2016

Zwischen der Skiabteilung und dem Deutschen Alpenverein ‑ Sektion Marburg ‑ besteht eine Kooperation. In diesem Rahmen können sich Mitglieder unseres Vereins für Unternehmungen mit dem Mountainbike anmelden. Näheres ist aus dem Programm des DAV ‑ über den Link zum DAV zu entnehmen.

http://www.dav-marburg.de/gruppen/mountainbikegruppe/

ODER

Aktivitäten

Vereinsfahrten 2025/2026

Dies sind die Fahrten in dieser Saison

24 Jan.

Reise nur für Mitglieder des Vereins sichtbar

24 Januar, 2026 - 31 Januar, 2026    
0:00
Irgendein Tetauszug, ich nehme an, es ist ein Snippet. Wenn Du Ihn irgendwo später siehst dann weisst du das er von hier kommt
01 Apr.

Freie Veranstaltung für alle

1 April, 2026    
8:00 - 16:00
€0,00
Veranstaltug, die auf der Seite für ALLE sichtbar wird.